AGB´s
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden mit Abschluss des Reisevertrages zwischen dem Reiseteilnehmer (RT) und Veredas do Sol (VdS) Bestandteil des Reisevertrages, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern.
Bei allen Reisen, die einen Flug beinhalten, ist VdS nur Vermittler!
Es gelten daher für die Flüge die AGB der jeweiligen Fluggessellschaft.
1. Anmeldung + Zahlung:
Die Anmeldung ist verbindlich! Mit der Anmeldung verpflichtet sich der RT eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu bezahlen. Er erhält die Reisebestätigung und die erforderlichen Unterlagen. Spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ist die Restzahlung fällig. Ca. 10 Tage vor Reiseantritt werden die kompletten Reiseunterlagen ausgehändigt, wenn der Reisepreis vollständig bezahlt wurde. Nichtzahlung berechtigt VdS zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
2. Rücktrittsbedingungen:
Tritt ein RT vom Reisevertrag zurück, so gelten folgende Zahlungsbedingungen: Bis 90 Tage vor Reiseantritt
20 % des Reisepreises; 89-60 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises; 59 –14 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises; 13-0 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises abzgl. der Gutschrift des Beherbergungsbetriebes für ersparte Aufwendungen! Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die diese Kosten abdeckt!
2.1 Ersatzperson:
Grundsätzlich ist es möglich, eine Ersatzperson, anstelle des RT in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten zu lassen. Die Ersatzperson muss insbesondere die Anforderungen des gebuchten Programms erfüllen. RT und Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung. Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhoben!
2.2 Rücktritt von VdS:
Tritt VdS aus Sicherheitsgründen von der gebuchten Reise zurück, so erhält der RT unverzüglich den Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche des RT bestehen dann nicht!
2.3 Mindest - Teilnehmerzahl:
Sollte für ein Reiseprogramm die in der Ausschreibung geforderte Mindestteilnehmerzahl - ansonsten die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen - nicht erreicht werden, ist VdS berechtigt, die Reise bis zu 28 Tagen vor Reiseantritt abzusagen! Der RT erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück! Weitergehende Ansprüche bestehen nicht!
3. Versicherungen:
Die für Veredas do Sol arbeitenden Führer und das VdS-Team sind entsprechend den internationalen Vorschriften haftpflichtversichert.
Jeder RT ist für seine eigenen Risiken selber versicherungspflichtig! Wir empfehlen vor Reiseantritt den Umfang des Versicherungsschutzes zu überprüfen und gegebenenfalls die Risiken: Unfall, Krankheit, Diebstahl, Reiserücktritt und Rückholung im Rahmen einer Reiseversicherung zu versichern!
4. Haftung:
a) Die Teilnahme an allen bei uns gebuchten und von uns durchgeführten Programmen erfolgt auf eigene Gefahr. VdS und seine Mitarbeiter übernehmen keinerlei Haftung für selbstverschuldete oder nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von VdS zurückzuführende Unfälle, bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen jeglicher Art oder Geld und/oder Geldkarten.
b) Sollten mangelnde Kondition und/oder gesundheitliche Probleme des RT zu einer vorzeitigen Beendigung der von ihm gebuchten Reise oder Tour führen, so hat der RT dies allein zu verantworten. Eventuell dadurch entstehende Kosten für Sondertransfers o. ä. hat der RT zu tragen. Ersatzansprüche an VdS hat er nicht!
Der Bergführer ist berechtigt, einen RT wegen mangelnder persönlicher Leistungsfähigkeit für die gebuchte Tour auf diesen Mangel hinzuweisen und den RT von der Tour auszuschließen! Bei Zuwiderhandlungen trägt der RT alleine die Verantwortung für die Folgen.
c) Dies gilt auch bei Zuwiderhandlungen gegen andere ausdrückliche Anweisungen des Bergführers, die er für die Sicherheit der Gruppe und zum Schutz aller oder einzelner erteilt hat!
d) VdS behält sich ausdrücklich vor, den geplanten Programmablauf aus Sicherheitsgründen zu ändern. Die Entscheidung trifft der Bergführer!
Ersatzansprüche der RT entstehen daraus nicht!
e) Für die Dienstleistungen dritter Anbieter (z. B. Hotels, Busse oder Gaststätten), deren Dienste VdS nur vermittelt, übernimmt VdS keine Haftung.
Insbesondere wird keine Haftung für Qualität, Sicherheit und Pünktlichkeit dritter Dienstleister übernommen.
f) Wenn VdS den Flughafentransfer übernommen hat, haftet VdS nicht für die Flugzeiten. Der RT ist selber verpflichtet, VdS den genauen Ankunfts -bzw. Rückreisetermin mitzuteilen und evtl. Rückbestätigungen durchzuführen.
g) Der RT ist für pünktliches Erscheinen zu Programmbeginn selber verantwortlich. Für verspätete Ankunft und dadurch entgangene Programmtage -/ oder punkte erhält der RT keine Entschädigung von VdS.
h) VdS übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem RT infolge höherer Gewalt, Unruhen, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und/oder Regierungsbeschlüssen entstehen!
i) Aktivitäten, die der RT außerhalb der bei VdS gebuchten Programme unternimmt, unternimmt er auf eigene Gefahr, sie unterliegen ebenfalls nicht der Haftung von VdS!
j) Grundsätzlich beschränkt sich die Haftung von VdS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises, soweit der Schaden dem RT von VdS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt wurde oder soweit für den Schaden ein anderer Leistungsträger verantwortlich ist!
5. Reklamationen:
Beanstandungen sind sofort dem zuständigen Reiseleiter oder Bergführer zu melden, damit für die Behebung des Mangels Sorge getragen werden kann. Eventuelle Ansprüche hat der RT innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber VdS schriftlich geltend zu machen.
6. Änderung von Preisen und Programm:
Änderungen von Preisen und Leistungen sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zulässig! Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleiben VdS vorbehalten. Der RT erhält unverzüglich Mitteilung, wenn ein solcher Fehler seinen Reisevertrag berührt.
7. Einreise - und Zollvorschriften:
Jeder RT ist selber für die Beachtung der für ihn geltenden Einreise -und Zollvorschriften verantwortlich!
8. Ombudsmann/Schiedsstelle:
Vor Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe, vereinbaren VdS und der RT die Einschaltung einer Schiedsstelle
(z. B. des DRV)!
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Grundsätzlich gilt portugiesisches Recht! Gerichtsstand ist Funchal!
b) Für RT, die ihre Reise mit VdS bei einem deutschen Reisebüro in Deutschland gebucht haben und einen Insolvenzversicherungsschein von VdS beanspruchen können, gilt deutsches Recht! Gerichtsstand ist dann Bonn!
10. salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der anderen Regelungen nicht betroffen! Nach Möglichkeit soll die unwirksame Regelung von einer rechtswirksamen, die dem Sinn der unwirksamen entspricht, ersetzt werden.

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